FAQ
Häufige Fragen zu den Hausarztverträgen
Sie wählen einen kompetenten Gesundheitslotsen, der Sie kontinuierlich betreut und Ihnen eine qualitätsgesicherte Behandlung bietet, die dem aktuellen medizinischen Stand entspricht. Je nach Angebot Ihrer Krankenkasse haben Sie Anspruch auf zusätzliche Vorsorge- und Untersuchungsleistungen. Außerdem werden Ihnen zusätzliche Serviceleistungen wie z. B. tägliche Akutsprechstunden (Mo.–Fr.) und mindestens eine Abendsprechstunde (Terminsprechstunde) pro Woche bis 20 Uhr unter anderem für Berufstätige garantiert.
Einzige Voraussetzung ist Ihre gültige Versicherung bei einer der Krankenkassen, die Hausarztverträge in Baden-Württemberg anbieten.
Kinder und Jugendliche können ebenso wie Erwachsene am Hausarztvertrag teilnehmen. Eine Altersbeschränkung gibt es nicht. Versicherte der AOK Baden-Württemberg profitieren von deren AOK-Hausarztprogramm für Kinder und Jugendliche zusätzlich.
Sie können sich einfach in der Praxis eines Hausarztes, der am Hausarztvertrag Ihrer Krankenkasse teilnimmt, anmelden.
Die Teilnahme eines Versicherten kann immer nur zu Quartalsbeginn, 01.01., 01.04., 01.07. und 01.10., erfolgen. Ihre Teilnahme beginnt je nach Anmeldezeitpunkt zum nächsten oder übernächsten Quartalsbeginn. Es gilt eine Mindestbindungsfrist von einem Jahr und eine Kündigungsfrist von einem Monat.
Ihre Teilnahme am Hausarztvertrag ist kostenlos. Viele Krankenkassen fördern die Teilnahme am Hausarztvertrag zusätzlich.
Nein, für Versicherte, die nicht am Hausarztvertrag teilnehmen, bleibt alles wie bisher. Die Vorteile des Hausarztprogramms können aber nicht beansprucht werden.
Sie haben die freie Wahl unter den Ärzten, die am Hausarztvertrag Ihrer Krankenkasse teilnehmen. An Ihre Entscheidung sind Sie dann ein Jahr lang gebunden. Wenn ein wichtiger Grund vorliegt, wie z. B. Ihr Umzug oder der Umzug der Arztpraxis, können Sie den Hausarzt wechseln. Nach 12 Monaten können Sie sich für einen neuen Vertragshausarzt entscheiden oder Ihre Teilnahme kündigen.
Nein, es bleibt alles wie bisher. Der Patient verpflichtet sich aber, im Vertretungsfall zu einem Hausarzt zu gehen, der ebenfalls am Hausarztvertrag Ihrer Krankenkasse teilnimmt. Welche Ärzte das sind, erfahren Sie in Ihrer Hausarztpraxis, außerdem können Sie mithilfe unserer Arztsuche den nächstgelegenen Hausarzt finden.
Außerhalb von Baden-Württemberg können Sie wie bisher zu allen Ärzten gehen. Das heißt, Sie müssen sich im Urlaub keine Sorgen um Ihre ärztliche Versorgung machen.
Laut Vertrag können Sie Gynäkologen und Augenärzte, bei Kindern auch Kinder- und Jugendärzte, direkt, d. h. auch ohne Überweisung konsultieren. Um die Tätigkeit des Hausarztes als Lotse zu unterstützen, sieht das Hausprogramm vor, dass für Facharzttermine entsprechende Überweisungen durch Ihren Hausarzt erfolgen. Das gilt insbesondere dann, wenn Sie am Haus- und Facharztprogramm teilnehmen.
Häufige Fragen zu den Facharztverträgen
Teilnehmen können alle Versicherten, deren Krankenkasse sich an einem Facharztvertrag beteiligt. Je nach Kasse und Vertrag wird evtl. die Teilnahme am Hausarztvertrag für die Einschreibung in den Facharztvertrag vorausgesetzt.
Sie können sich bei den teilnehmenden Haus- bzw. Fachärzten oder Psychotherapeuten einschreiben lassen
Im Hausarztvertrag überweist Sie der von Ihnen gewählte Hausarzt bei Bedarf an einen Facharzt oder Psychotherapeuten.
In den Facharztverträgen haben Sie die freie Wahl unter den Fachärzten und Psychotherapeuten, die an den jeweiligen Facharztverträgen teilnehmen.
Eine einmalige Einschreibung in die Facharztprogramme der AOK Baden-Württemberg und der Betriebskrankenkassen ermöglicht Ihnen die Teilnahme an allen bestehenden und künftig hinzukommenden Fachgebieten. Das heißt: Kommen neue Fachgebiete hinzu, informiert Sie Ihre Krankenkasse und bietet Ihnen an, automatisch daran teilzunehmen.