Ihre Teilnahme an den Hausarztverträgen in Baden-Württemberg

Die Teilnahme am Hausarztvertrag ist freiwillig, kostenlos und einfach.

Erkundigen Sie sich direkt in Ihrer Hausarztpraxis, ob Sie dort am Hausarztvertrag teilnehmen können. Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Hausarzt und melden Sie sich dort für den Hausarztvertrag an. Ihre Hausarztpraxis informiert Sie über alle Details.

Mit der Entscheidung für den Hausarztvertrag erklären Sie sich bereit, Ihren gewählten Hausarzt immer zuerst aufzusuchen, bevor Sie zu anderen Ärzten gehen. Zur Teilnahme entscheiden Sie sich mindestens für ein Jahr. Danach verlängert sich die Teilnahmedauer jeweils automatisch für 12 Monate, wenn keine Kündigung erfolgt. Möchten Sie nicht mehr am Hausarztvertrag teilnehmen, können Sie Ihre Teilnahme jederzeit nach Ablauf dieser Mindestbindungsfrist gegenüber Ihrer Krankenkasse kündigen.















Ihre Teilnahme an den Facharztverträgen in Baden-Württemberg

Die Teilnahme an den Facharztverträgen ist freiwillig, kostenlos und einfach.

Mitmachen können alle Versicherten der AOK Baden-Württemberg, der Bosch BKK oder einer Betriebskrankenkasse, die an “BKK.Mein Facharzt“ teilnimmt, wenn sie bereits im Hausarztvertrag eingeschrieben sind. Die Teilnahmeerklärung können Sie bei teilnehmenden Fachärzten, Psychotherapeuten oder Ihrem Hausarzt abgeben.

Entscheiden sich Versicherte für die Teilnahme an einem Facharztprogramm, das an einen Hausarztvertrag gekoppelt ist, nehmen Sie Fachärzte und Psychotherapeuten grundsätzlich nur mit einer Überweisung Ihres Hausarztes in Anspruch. Ausnahmen sind dringende Notfälle sowie der Besuch beim Gynäkologen, Kinder- und Jugendarzt oder Augenarzt. Versicherte vieler Betriebskrankenkassen können sich auch dann in den jeweiligen Psychotherapievertrag einschreiben, wenn sie nicht am Hausarztvertrag ihrer Krankenkasse teilnehmen.

Die Facharztverträge werden von vielen ärztlichen Berufsverbänden unterstützt und umfassen zurzeit folgende Fachgebiete:

  • Kardiologie für Herz-Kreislauf-Erkrankungen
  • Gastroenterologie für Magen-Darm-Erkrankungen
  • Psychiatrie/Neurologie/Psychotherapie/Kinder-und Jugendpsychiatrie  für neurologische und psychische Erkrankungen
  • Orthopädie für Beschwerden und Erkrankungen des Bewegungsapparats
  • Urologie für Erkrankungen des Urogenitaltrakts
  • Diabetologie für diabetologische Erkrankungen
  • Rheumatologie für rheumatologische Erkrankungen
  • Nephrologie für Nierenerkrankungen
  • Pneumologie für Lungenerkrankungen

Weitere Fachgebiete werden folgen.

Welche Krankenkassen machen mit?

Übersicht der teilnehmenden Krankenkassen

Vorteile der Hausarztverträge

Gesicherte Qualität

Alle Hausärzte im Qualitätsverbund nehmen an regelmäßigen Weiterbildungen teil und verfügen über eine hochwertige, moderne Praxisausstattung – so können Sie sicher sein, dass Ihre Gesundheit in besten Händen ist.

Zusatzleistungen ohne Zusatzkosten

Je nach Angebot Ihrer Krankenkasse haben Sie Anspruch auf zusätzliche Vorsorge- und Untersuchungsleistungen, wie z. B. einen jährlichen Gesundheits-Check oder eine umfassende Blutkontrolle. Außerdem kann die Zuzahlungspflicht auf viele rabattierte Medikamente entfallen (AOK BW).

Flexiblere Sprechstunden und kürzere Wartezeiten

Hausärzte im Qualitätsverbund bieten täglich eine Akutsprechstunde sowie eine Terminabendsprechstunde bis 20 Uhr für Berufstätige. Außerdem haben Sie kürzere Wartezeiten in der Praxis.

Hausarzt als Lotse

Durch die Dokumentation und die intensive Zusammenarbeit mit den Fachärzten hat Ihr Hausarzt einen umfassenden Überblick über Ihre Krankengeschichte und alle Behandlungen. Er ist die zentrale Anlaufstelle für Sie und berät Sie über die Befunde und Berichte.

Mehr Zeit für Sie

Ihr Arzt hat weniger Verwaltungsaufwand als bisher und kennt Sie besser – das bedeutet mehr Zeit für Sie und Ihre qualifizierte Behandlung.

AOK-Hausarztprogramm für Kinder und Jugendliche

Das AOK-Hausarztprogramm für Kinder und Jugendliche der AOK Baden-Württemberg bietet alles, damit der Nachwuchs gesund groß wird. Damit profitieren Sie und Ihr Kind von den Vorteilen des Hausarztvertrags und den besonderen Leistungen des Programms. Dazu gehören zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen, ergänzende entwicklungsdiagnostische Leistungen, Seh- und Hörtests, eine individuelle Beratung und vieles mehr.

Erkundigen Sie sich direkt in Ihrer Kinderarztpraxis und melden Sie Ihr Kind dort zum AOK-Hausarztprogramm für Kinder und Jugendliche an. Ihre Kinderarztpraxis informiert Sie über alle Details.

Vorteile der Facharztverträge

Hohe Behandlungsqualität

An den Facharztverträgen teilnehmende Ärzte und Psychotherapeuten müssen eine qualitätsgesicherte, fachärztliche/psychotherapeutische Versorgung auf neuestem Stand nachweisen. Ihr Facharzt/Psychotherapeut kann Ihnen ein erweitertes Spektrum von Therapie- und Diagnosemöglichkeiten anbieten.

Mehr Beratungszeit

Ihr Facharzt/Psychotherapeut betreut Sie kontinuierlich und kann sich mehr Zeit für Sie nehmen. Das ist besonders wertvoll bei chronischen Erkrankungen.

Schnelle Terminvergabe

Sie bekommen in der Regel innerhalb von zwei Wochen einen Sprechstundentermin Termin beim teilnehmenden Facharzt oder Psychotherapeuten – im Akutfall auch schneller. Je nach Vertrag benötigen Sie dafür die Überweisung Ihres Hausarztes. Reduzierung der Wartezeit in der Praxis

In der Regel soll die Wartezeit bei vereinbarten Terminen maximal 30 Minuten betragen.

Terminabendsprechstunde

Für Berufstätige kann die Facharztpraxis/Psychotherapeutenpraxis nach Vereinbarung eine Abendsprechstunde bis spätestens 20 Uhr anbieten.

Zuzahlungsbefreiung bei vielen rabattierten Arzneimitteln (AOK BW)

Bei einer Vielzahl von rabattierten Arzneimitteln entfällt für Sie die Zuzahlung.

Informationsmaterial zum Downloaden finden Sie hier